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Sozialkonzept bei Vulkan Spielhallen

Das betriebliche Sozialkonzept dient als Instrument und Verfahrensweise, welches nach dem Willen des Gesetzgebers das bürgerschaftliche Miteinander besonders im Rahmen von staatlicher Sozial- und Gesundheitspolitik regelt. Die Ziele des Jugend- und Spielerschutzes und die rechtlichen Vorgaben des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages sollen hierdurch noch besser gewährleistet werden.

Durch das Sozialkonzept sollen vorhandene und bereits erfolgreich praktizierte betriebliche Maßnahmen zum Spielerschutz weiterentwickelt und den gesetzlichen Vorgaben sowie dem aktuellen Erkenntnisstand angepasst werden.

Themenbereiche wie Spielerschutz, Prävention und Intervention, als auch die Weiterbildung unseres Personals sind ein wesentlicher Bestandteil unserer unternehmerischen Aufgaben und Ziele und können daher als selbstverständlicher Teil unserer Unternehmenspolitik verstanden werden.

Unser Sozialkonzept steht ganz klar in der Tradition des „verantwortungsvollen Spielens“ (Responsible Gaming), damit das Spiel bleibt, was es eigentlich sein sollte, nämlich Spaß und Unterhaltung.

Um das Ziel des Sozialkonzepts mit Nachhaltigkeit erreichen zu können, haben wir uns auf verbindliche Richtlinien und Kernziele verpflichtet, die sich die Verbände der DEUTSCHEN AUTOMATENWIRTSCHAFT selbst auferlegt haben.

Verstärkung der Professionalität im Hinblick auf Jugendschutz und Spielerschutz

  • Teilnahme aller Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte an Seminaren zum Thema „Problematisches Spielverhalten“ resp. „Pathologisches Glücksspiel und Spielerschutz“.
  • Unterstützung und Bereitstellung von Ressourcen zur Umsetzung, Durchführung und Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen.
  • Regelmäßige Weiterbildung zu diesem Thema.
  • Instruktive Hinweise in den Spielhallen auf Hilfsangebote bei erkanntem problematischem Spielverhalten.
  • Zusammenarbeit mit den Institutionen und Organisationen, die im Bereich der Prävention tätig sind.

Orientierung an den Grundsätzen des „Responsible Gaming“ bei Vulkan

  • Kontinuierliche Fortschreibung des betrieblichen Sozialkonzeptes innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes.
  • Orientierung aller Maßnahmen an wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen, inkl. einer regelmäßigen Überprüfung der Prozesse.
  • Kontinuierliche Evaluation der Maßnahmen des betrieblichen Sozialkonzepts.
  • Erarbeitung eines Systems der Zertifizierung, um Verbindlichkeit in qualifiziertem und ethisch verantwortlichem Handeln sicherzustellen.
  • Es erfolgt keine umsatzabhängige Bezahlung des leitenden oder spielgestaltenden Personals.

Wir stehen in einem klassischen Zielkonflikt zwischen dem Ziel sich als ein erfolgreiches Unternehmen am Markt behaupten zu können und dem Ziel, die persönlichen und sozialen Begleit- und Folgeschäden, die zwar selten, jedoch individuell belastend mit Geld- und Glücksspielen einhergehen können, zu beschränken. Denn die Kehrseite alltäglichen und unproblematischen Spiels ist problematisches oder gar pathologisches Spielverhalten.

Der Mensch hat dagegen natürliche Schutzmechanismen entwickelt und der Körper sendet Warnzeichen aus (die über den in unseren Spielstätten ausliegenden Selbsttest „Wenn´s aufhört Spaß zu machen“ zu überprüfen sind). Die Fähigkeit sein Spielverhalten selbst steuern zu können oder nach einer problematischen Spielphase wieder zu einem unbedenklichen Spielverhalten zurückzukehren ist ein wesentlicher Schutzmechanismus.

Wer über diese Schutzmechanismen bzw. Schutzkompetenzen nicht mehr verfügt, soll durch die Maßnahmen und Impulse aufgefangen werden, die in dem Sozialkonzept aufgeführt sind. Mit dem Sozialkonzept und den konkreten Spielerschutzmaßnahmen tragen wir dem Spieler- und Jugendschutz sowie den gesetzlichen Vorgaben Rechnung.

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